Neubau Haus für Kinder 2 - Variantenvorstellung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Gemeinderatssitzung, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 04. Gemeinderatssitzung 07.07.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 wurde die Errichtung einer Mittagsbetreuungseinrichtung für 200 Kinder auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 der Gemarkung Kirchheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche geeigneter Fachplaner vorzubereiten und durchzuführen. In der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018 wurde ein entsprechendes Vergabegremium benannt. In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 wurde der am 03.07.2018 beschlossene Planungsumfang um drei Diagnose Förderklassen des Landkreises München und der Bau von gemeindeeigenen Wohnungen auf dem zu errichtenden Gebäude beschlossen und die Planungsleistungen der Objekt- und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung vergeben. In der Gemeinderatssitzung vom 30.03.2020 wurde die Vergabe der Projektsteuerung beschlossen.
Das Büro HSP Projektmanagement und Beratung GmbH aus Töging am Inn wurde mit der Projektsteuerung beauftragt.
Das Architekturbüro Köhler Architekten aus Gauting wurde mit der Erstellung von drei mögliche Varianten betraut. Die heute vorgestellt werden. Die Planungen befinden sich derzeitig in der Leistungsphase 2. Bei den vom Büro HSP ermittelten Kosten handelt es sich um eine Grobkostenschätzung, valide Kosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung erstellt werden. Für die weiteren Planungsphasen sollte das heutige Gremium eine der vorgestellten Varianten zur Weiterverfolgung beschließen.

Variante 1.1 - Zweigeschossig mit 8 Wohnungen
Gebäude komplett zweigeschossig und vollunterkellert. Untergebracht ist die Mittagsbetreuung/ Hort gem. Raumplanung für 200 Kinder. Baulich voneinander getrennt (vorgeschrieben) drei Diagnoseförderklassen für 42 Kinder sowie ebenfalls baulich getrennt acht Wohneinheiten. Hierfür ist ein zusätzlicher Aufzug erforderlich. Die Wohnungen können nur als Werksdienstwohnungen erstellt werden. Die Wohnungen können nur Mitarbeiter der Einrichtung sowie Gemeinde Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Das Gebäude erhält eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen.

BGF gem. rak
BRI gem. rak
Grobkosten
€, brutto
Förderung / Zahlung Kostenträger €
Variante 1.1
5.046 m²
18.911 m³
14,80 Mio.
5,52 Mio.




Variante 1.2 Teilbereich zweigeschossig ohne Wohnungen
Gebäude im Bereich der Mittagsbetreuung/ Hort gem. Raumplanung für 200 Kinder zweigeschossig und im Bereich der drei Diagnoseförderklassen für 42 Kinder eingeschossig. Ebenfalls baulich getrennt. Durch Wegfall der Wohnungen kein zweiter Aufzug erforderlich. Das Gebäude erhält ebenfalls eine Tiefgarage mit 35 Stellplätzen. Die durch den Wegfall der Wohnungen freiwerdenden Stellplätze, könnten dann von der Grundschule genutzt werden.

BGF gem. rak
BRI gem. rak
Grobkosten
€, brutto
Förderung / Zahlung Kostenträger €
Variante 1.2
4.236 m²
15.883 m³
12,87 Mio.
4,76 Mio.


Das Bauvorhaben befindet sich im Umgriff der Bebauungsplanes 100 (Kircheim2030) und unterliegt somit den vertraglichen Vereinbarungen des zugehörigen städtebaulichen Vertrages.
Darin verpflichtet sich die Gemeinde Kirchheim keinen weiteren, außer den darin enthaltenen, Wohnraum zu errichten. Um den vertraglichen Vereinbarungen aus dem Städtebaulichen Vertrag zu entsprechen, können die in Variante 1.1 dargestellten Wohnungen ausschließlich als Werksdienstwohnungen errichtet werden. Die Wohnungen können sowohl durch Angestellte der Gemeinde Kirchheim, als auch Mitarbeiter aus Einrichtungen der Gemeinde belegt werden, auch wenn diese durch einen anderen Träger betrieben werden (Kinderbetreuungseinrichtungen).
Die dargestellten Varianten haben jeweils maximal 2 Vollgeschosse und fügen sich dadurch ausgesprochen gut in die Umgebung ein. Ein drittes Vollgeschoss würde das Objekt städtebaulich zu einer Dominante machen.
In Hinblick auf das pädagogische Konzept wurde ein Raumprogramm für die Mittagsbetreuung und die Förderklassen erstellt. Beide Entwürfe entsprechen den Vorgaben aus dem Raumprogramm.
Im Anschluss an die heutige Entscheidung des Gemeinderats wird die Leistungsphase 2 mit den noch zu beauftragenden Fachplanern weiter bearbeitet. Im Herbst 2020 wird diese zum Abschluss gebracht und dem Gremium mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 erneut präsentiert. Die heutige Entscheidung beinhaltet keine technische Planung (z.B. Energieversorgung oder PV-Anlage). Dies ist erst Bestandteil der weiteren Planung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung der vorgestellten Variante 1.2, Mittagsbetreuung mit Räumen für die Förderklassen des Landkreises München ohne Wohnungen, sowie die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 der erforderlichen Fachplaner. Die jeweiligen Aufträge werden gemäß Geschäftsordnung vergeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt den Neubau Haus der Kinder 2 nicht wie in den Entwürfen vorgeschlagen 2-stöckig zu bauen sondern 3-stöckig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Antrag abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung der vorgestellten Variante 1.1, Mittagsbetreuung mit Räumen für die Förderklassen des Landkreises München mit  Wohnungen, sowie die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 der erforderlichen Fachplaner. Die jeweiligen Aufträge werden gemäß Geschäftsordnung vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
HfK2 Präsentation (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2020 07:09 Uhr