Interfraktioneller Antrag vom 05.06.2020 - Teil 2: "Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 08.09.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

In der GR-Sitzung am 07.07.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Punkte 1.b), 1.c) und 2. des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 zu prüfen:
1. Die Verwaltung und die bereits eingerichtete interne Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung werden gebeten, folgende Maßnahmen in die Überlegungen bzw. in die Vorschläge zur Liquiditätsgewinnung miteinzubeziehen (1.a) s. nichtöffentlich):
b) die Möglichkeit von Sale-and-lease-back-Maßnahmen für alle gemeindlichen mobilen Anlagegegenstände über der GWG-Grenze zu prüfen, insbesondere bei Neuanschaffungen
c) die Überprüfung und Einbeziehung weiterer Liquiditätsstabilisierungsmaßnahmen durch Beantragung von staatl. Zuschussmaßnahmen, u.a. dem neuen Konjunkturprogramm des Bundes
2. Die Verwaltung möge dem Gemeinderat das Anlagenverzeichnis des mobilen und immobilen Vermögens mit Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungswert zeitnah digital zur Verfügung stellen, entweder einzeln oder als Download im RIS.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Pkt. 1.b) – Sale-and-lease-back-Maßnahmen
„Sale-Lease-Back (auch SLB, Sale & Leaseback) ist ein rein objektbasiertes Finanzierungsmodell zur Liquiditätsbeschaffung, bei dem mobile Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder Immobilien an einen Leasinggeber verkauft und zur sofortigen Nutzung zurückgeleast werden. Es bietet eine mögliche Finanzierungsalternative zu klassischen Hausbankkrediten.“
Auch Rückmietverkauf und Sale-Rent-Back sind synonyme Bezeichnungen einer Sonderform des Leasings. Rückmietkauf wird für Immobilien oder auch mobile Güter wie PKW, LKW, Baumaschinen und vergleichbare Gerätschaften angewendet.
Nutzen: Liquidität in einer Sondersituation
Nachteile: Mindestvolumen und Gutachten erforderlich
                 Laufende Zahlungen der Leasingraten
            Reduzierung von gemeindeeigenem Vermögen                
Außerdem wurde eine Stellungnahme vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu dieser Thematik eingeholt, mit folgendem Wortlaut:
„Sale-and-lease-back-Geschäfte bzw. -modelle wurden ab Ende der 1990iger Jahre im kommunalen Bereich praktiziert. Aufgrund von erheblichen Risiken und auch Verlusten, die sich für kommunale Körperschaften ergaben, hat u.a. der Bayerische Landtag 2004 eine Änderung des Art. 61 GO vorgenommen und das nach wie vor geltende sog. "Risikominimierungsgebot" eingeführt (Art. 61 Abs. 3 GO). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beil. Landtagsdrucksache und die Gesetzesbegründung verwiesen. Sowohl in der Fachliteratur als auch von den Rechnungshöfen und überörtlichen Rechnungsprüfungsorganen werden diese Geschäftsmodelle z.T. kritisch gesehen (vgl. z.B. beil. Artikel).
Ein Sale-and-lease-back-Geschäft lediglich zur Einnahmegenerierung abzuschließen, wird als äußerst problematisch angesehen. Es müsste sicherlich im konkreten Einzelfall - auch auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde verbunden sind. Ggf. wären auch noch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Allgemein lässt sich noch anmerken, dass solche Geschäftsmodelle in der Regel wegen des kreditähnlichen Charakters genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte nach Art. 72 GO sind; ob diese Geschäftsmodelle genehmigungsfähig sind, müsste im Einzelfall die Rechtsaufsichtsbehörde prüfen.
→ Falls dies dennoch mehrheitlich gefordert werden sollte, ist je Einzelfall eine entsprechende umfangreiche Prüfung erforderlich. Die Verwaltung befürwortet diese Art von Finanzierung nicht.

zu Pkt. 1.c) – Liquiditätsstabilisierungsmaßnahmen
Die Verwaltung prüft bereits auch bisher sämtliche Möglichkeiten von staatlichen Zuschuss- und Fördertöpfen und wird dies selbstverständlich auch insbesondere im Hinblick auf das aktuelle Bundeskonjunkturprogramm berücksichtigen.

zu Pkt. 2 - Anlagenverzeichnis
Dieser Vorschlag, welcher bereits in den zurückliegenden Jahren vom Gemeinderat ausführlich diskutiert worden ist, ist zwar nachvollziehbar, aber derzeit schwer umsetzbar. Die Problematik des finanziellen, personellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands ist aktueller und belastender denn je (s. GR-Sitzungen 06.12.2010, 12.07 .2011, 20.09.2011, FWBA 16.12.2014).
Auszug: 
Die Verwaltung weist generell erneut darauf hin, dass es sich hierbei um ein längerfristiges Projekt handelt, welches enorme zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen bindet.
Aktuell ergeben sich Engpässe hinsichtlich:
* personeller/zeitlicher Ressourcen: mindestens eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft im
  Finanzbereich sowie freie personelle Kapazitäten im Bauamtsbereich nötig
* finanzielle Zusatzausgaben: nicht zu unterschätzende Belastung des Verwaltungshaushaltes in  
  allen kommenden Jahren, auch durch Schulungen des vorhandenen Personals
* organisatorischer/struktureller Art: Arbeitsplatzmangel räumlicher Art in allen Verwaltungs-  
  bereichen
Es ist zu entscheiden, ob der erforderliche Input hinsichtlich des finanziellen, personellen, zeitlichen und organisatorischen Aufwands für die gesamte Verwaltung, aber auch für den Gemeinderat, den Output (gewünschtes realisierbares Resultat mit sachgerechter Umsetzung in den politischen Entscheidungen) derzeit rechtfertigt.

Beschlussvorschlag

Die Punkte 1.b) und 2. des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 werden vorerst nicht weiter verfolgt.

Beschluss 1

Die Punkte 1.b) des interfraktionellen Antrages zur Liquiditätsgewinnung vom 08.06.2020 werden vorerst nicht weiter verfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ein Prozess zur sukzessiven Erstellung eines Anlageverzeichnisses wird in einer der kommenden Hauptausschusssitzungen diskutiert.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Dokumente
Beck_Leitsatzkartei_1999-240642-sale-and-lease-back (.pdf)
Tagesspiegel_30-09-1999_Rechnungshöfe-sale-and-lease-back (.pdf)

Datenstand vom 07.10.2020 06:36 Uhr