Verlängerung steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 08. Gemeinderatssitzung 08.12.2020 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Gemeinderatssitzung 06.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bereits in der GR-Sitzung am 21.04.2020 hat der Gemeinderat steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen in Hinblick auf Stundung und Vollstreckung bis zum 31.12.2020 befürwortet, welche in der GR-Sitzung am 08.12.2020 bis vorerst 30.06.2021 weitergeführt  wurden.
Der Bayerische Städtetag informiert mit Schreiben vom 18.05.2021 (Rundschreiben Nr. 153/2021), dass das Staatsministerium es angesichts der aktuellen Situation für geboten hält, die Billigkeitsmaßnahmen bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Der Bayerische Städtetag hat dem Vorhaben zugestimmt.

Der Deutsche Städtetag empfiehlt in seinem Rundschreiben vom 15. Juni 2021, die bisher gewährten „abgabenbezogenen Liquiditätshilfen“ bis spätestens zum Jahresende 2021 auslaufen zu lassen.
Bei der konkreten Umsetzung sind gegebenenfalls örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Bisherige Vorgehensweise in Umsetzung der Vorgaben vom Bundesfinanzministerium und vom Deutschen und Bayerischen Städtetag:
  • Seit 1. Januar 2021 werden Anträge vermehrt inhaltlich auf wirkliche Notlagen hinterfragt (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse) aber: Weiterhin keine strengen Anforderungen an Einzelnachweise (= erleichtertes Verfahren), plausible Angaben des Steuerpflichtigen sind ausreichend
  • Bereits gezahlte Steuern können nicht rückwirkend gestundet werden
  • Die Stundung erfolgt zinsfrei und ohne Gestellung von Sicherheitsleistungen
  • Verlängerung der Stundung: Möglich bis 30.06.2021
  • Seit 1. Januar 2021 werden Stundungen nur noch mit Ratenzahlung gewährt
  • Vorauszahlungen werden nur nach Absprache mit dem Finanzamt bzw. nach Erhalt eines entsprechenden Messbescheides herabgesetzt

In Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Städtetages vom 15.06.2021 wird vorgeschlagen:
  • Verlängerung der Gewährung von Stundungen mit Ratenzahlung bis 31.12.2021, dabei sind Anträge auf Stundung, die nach dem 30.06.2021 gestellt werden, besonders zu begründen
  • In Härtefällen ist eine Ratenzahlung auch über den 31.12.2021 hinaus zulässig, wenn die wirtschaftliche Lage des Gewerbetreibenden eine Rückzahlung bis 31.12.2021 nicht zulässt (s.o. Bei der konkreten Umsetzung sind gegebenenfalls örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen)

Mieten und Pachten von Gewerbetreibenden:
Gemäß Empfehlung des Deutschen Städtetags vom 17.11.2020 sind Stundungen von Mieten und Pachten bei Gewerbetreibenden dann möglich, wenn deren Umsätze aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus erheblich eingebrochen sind. Die Stundungen sollen bis maximal zum 30.06.2021 bzw. können nunmehr bis 31.12.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse zinslos erfolgen.
Ein Erlass von Mieten und Pachten sollte nicht erfolgen.

Verlängerung Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen von bisher 30.06.2021 bis 31.12.2021:
Anknüpfend an die bisherigen und neuen Handlungsempfehlungen vom Bayer. Städtetag (Rund-schreiben Nr. 160/2020 Bayerischer Städtetag, vom 19. November 2020), aufgrund des Verlaufs der Covid-19-Pandemie, verzichtet die Gemeinde bei Betroffenheit bisher bis 30.06.2021 - nun verlängert bis 31.12.2021 - weiterhin auf Vollstreckungsmaßnahmen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge verzichtet. Die Kenntnis der Betroffenheit erlangt die Verwaltung nur durch Mitteilung (Stundungsantrag) des Vollstreckungsschuldners. Es wir verstärkt Ratenzahlung gefordert.
Weitere ggfs. noch erforderliche Entlastungen bzw. Unterstützungsmaßnahmen können im Rahmen der Befugnisse des Ersten Bürgermeisters veranlasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt die geschilderte Vorgehensweise und ermächtigt den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung zur entsprechenden Durchführung.

Datenstand vom 07.07.2021 07:08 Uhr