Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Gemeinschaftsversammlung, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Eppishausen wird zeitnah mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (2 Stellplätze) mit Mehrzweckraum für die Freiwillige Feuerwehr Eppishausen beginnen. Im Neubau sind auch die Räumlichkeiten für eine Schlauchpflegeanlage vorgesehen.
Eine Schlauchpflegeanlage, die den heutigen und gesetzlichen Anforderungen entspricht, existiert sowohl bei der Gemeinde Eppishausen als auch bei der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. nicht.
Im Hinblick auf den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (2 Stellplätze) mit Mehrzweckraum für die Freiwillige Feuerwehr Eppishausen wurde deshalb auf der örtlichen Leitungsebene (Kommandanten, stellvertretende Kommandanten und Kreisbrandmeister) die Einrichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage favorisiert. Des Weiteren soll an die gemeinsame Schlauchpflegeanlage auch ein gemeinsamer Schlauchpool angeschlossen werden.
Wie schon vorstehend aufgeführt sind im Neubau des Feuerwehrgerätehauses (2 Stellplätze) mit Mehrzweckraum für die Freiwillige Feuerwehr Eppishausen auch Räumlichkeiten für eine Schlauchpflegeanlage vorgesehen. Ebenso könnte in diesen Räumlichkeiten auch der gemeinsame Schlauchpool untergebracht werden.
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. möchte mit der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. im Bereich des Feuerwehrwesens intensiv zusammenarbeiten und das interkommunale Kooperationsprojekt „Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen)“ auf den Weg bringen.
Der Inhalt des Kooperationsprojektes ist, dass die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. am Standort „Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen“ eine Schlauchpflegeeinrichtung betreibt, in der das Schlauchmaterial von Feuerwehren mehrerer Kommunen gereinigt, getrocknet, geprüft und gegebenenfalls repariert wird.
Zusätzlich soll der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. die Aufgabe übertragen werden für die Feuerwehren der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. einen gemeinsamen Schlauchpool einzurichten.
Die Vorteile der Zusammenarbeit können wir folgt dargestellt werden:
- Aufgrund der gemeinsamen Schlauchpflege entfallen bei den einzelnen Kommunen finanzielle und personelle Belastungen für Errichtung und Betrieb von Pflegeeinrichtung und Schlauchturm
Die Schlauchpflegeanlage kann aufgrund der guten Auslastung effizient betrieben werden
Im Rahmen des Schlauchpools wird ermöglicht, dass bei Anlieferung von verschmutztem Schlauchmaterial sofort sauberes Schlauchmaterial mitgenommen wird
Die Schläuche werden effektiv genutzt
Da sofort einsatzfähige Schläuche zur Verfügung stehen, kann die Lagerhaltung in den Feuerwehrgerätehäusern deutlich reduziert werden
Aufgrund des geringeren Schlauchbestandes kommt es zu Kosteneinsparungen
Ersatzbeschaffungen können ggf. zentral von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. abgewickelt werden
Die Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen) wird als sinnvoll erachtet, da zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. und der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. bereits eine erfolgreiche Kooperation bzw. interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der „Abwasserbeseitigung“ stattfindet.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. möchte mit der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. sowie der Gemeinde Eppishausen im Bereich des Feuerwehrwesens intensiv zusammenarbeiten und befürwortet das interkommunale Kooperationsprojekt „Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen)“. Als Aufgabe soll das interkommunale Kooperationsprojekt die Reinigung, Trocknung, Prüfung und gegebenenfalls Reparatur des Schlauchmaterials zum Gegenstand haben. Des Weiteren soll ein gemeinsamer Schlauchpool eingerichtet werden.
Mit dem interkommunalen Kooperationsprojekt werden folgende Ziele angestrebt:
- Aufgrund der gemeinsamen Schlauchpflege entfallen bei den einzelnen Kommunen finanzielle und personelle Belastungen für Errichtung und Betrieb von Pflegeeinrichtung und Schlauchturm
Die Schlauchpflegeanlage kann aufgrund der guten Auslastung effizient betrieben werden
Im Rahmen des Schlauchpools wird ermöglicht, dass bei Anlieferung von verschmutztem Schlauchmaterial sofort sauberes Schlauchmaterial mitgenommen wird
Die Schläuche werden effektiv genutzt
Da sofort einsatzfähige Schläuche zur Verfügung stehen, kann die Lagerhaltung in den Feuerwehrgerätehäusern deutlich reduziert werden
Aufgrund des geringeren Schlauchbestandes kommt es zu Kosteneinsparungen
Die Schläuche können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gereinigt und geprüft werden
Ersatzbeschaffungen können ggf. zentral von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. abgewickelt werden
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. sichert ihre Unterstützung bei der Umsetzung des interkommunalen Kooperationsprojekts „Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen)“ sowie finanzielle Beteiligung, vorbehaltlich einer Förderung durch den Freistaat Bayern zu. Zwischen der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. und der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. soll eine entsprechende Zweckvereinbarung geschlossen werden, in welcher die Einzelheiten zur Organisation, Kostenverteilung, Finanzierung etc. festgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. belaufen sich auf rund 125.000,00 €.
Entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 03.12.2018 (AllMBl. S. 1231), die durch Bekanntmachung vom 08.12.2021 (BayMBl. Nr. 928) geändert worden ist, fördert der Freistaat Bayern neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt hierzu nach Maßgabe der Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Nr. 14 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO) Zuwendungen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Als Regelzuwendung für die Durchführung eines entsprechenden Kooperationsprojekts wird eine Zuweisung in Höhe von 50.000,00 € gewährt, jedoch maximal 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen. Kooperationsprojekte mit weniger als 5.000,00 € zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert.
Schlussendlich wird zu entscheiden sein, ob der Restbetrag über eine sogenannte Vermögensumlage von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. bei der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. einmalig eingehoben wird. Alternativ könnte auch eine Rückfinanzierung über die Abschreibung sowie kalkulatorische Verzinsung und somit über den Verwaltungshaushalt erfolgen.
Die laufenden Kosten für die gemeinsame Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. müssen über eine sogenannte Verwaltungsumlage von der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. finanziert werden. Der entsprechende Verrechnungsschlüssel muss noch festgelegt werden.
Nachrichtlich wird noch mitgeteilt, dass auch eine Förderung entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 17.12.2021 (BayMBl.2022 Nr. 46), die durch Bekanntmachung vom 27.06.2023 (BayMBl. Nr. 337) geändert worden ist, geprüft wurde. Die Förderung für eine vollautomatische Kompaktanlage (Anlage zum Waschen, Prüfen und Wickeln von Druckschläuchen nach DIN 14811) beträgt 28.340,00 €. Die Errichtung von einem gemeinsamen Schlauchpool ist nicht förderfähig.
Rechtslage
Die Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.06.1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende und GSL Dominik Leder erläutern anhand der Beschlussvorlage die Sach- und Rechtslage. In diesem Zusammenhang betont die Vorsitzende, dass noch kein entsprechender Verrechnungsschlüssel bezüglich der einmaligen und laufenden Kosten für die gemeinsame Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. festgelegt wurde. Es werden laut der Vorsitzenden verschiedenste Möglichkeiten aktuell geprüft. In diesem Zusammenhang wird z.B. ein Verrechnungsschlüssel nach Schlauchlänge ins Spiel gebracht. Des Weiteren betont die Vorsitzende, dass sicherlich für den Betrieb der gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool eine Person auf Minijobbasis eingestellt werden muss.
Werner Baur regt in diesem Zusammenhang an, dass die örtlichen Feuerwehren die gemeinsame Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool selbst betreiben könnten um Kosten zu sparen.
In diesem Zusammenhang führte die Vorsitzende aus, dass die Anregung geprüft wird und über die Betriebsorganisation der gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool noch nicht entschieden wurde. Ebenso betont sie, dass sich alleine durch den gemeinsamen Schlauchpool Kosteneinsparungen für die Mitgliedsgemeinden ergeben, da die Vorhaltung an Druckschläuchen in den örtlichen Feuerwehren reduziert werden kann.
Die stellvertretende Vorsitzende, Susanne Fischer, findet die Idee von einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. sehr gut. Sie betonte auch, dass ein entsprechender Beschluss im Marktgemeinderat zur Zusammenarbeit bereits gefasst wurde.
GSL Dominik Leder führt im Hinblick auf die Ausführungen der stellvertretenden Vorsitzenden Susanne Fischer aus, dass in den einzelnen Mitgliedsgemeinden nochmals ähnlich lautende Beschlüsse gefasst werden müssen. Die jetzige Beschlussfassung in der Gemeinschaftsversammlung und die noch zu fassenden Beschlüsse in den Mitgliedsgemeinden sind für den Förderantrag notwendig. GSL Dominik Leder betonte in diesem Zusammenhang, dass die jetzige Schlauchpflegeanlage bei der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. (Standort: Feuerwehrgerätehaus Kirchheim i.Schw.) nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Des Weiteren betont er, dass prinzipiell jeder Druckschlauch einer jährlichen Prüfung unterzogen werden muss. Diese Prüfung kann die Schlauchpflegeanlage entsprechend vornehmen.
Karl Scheifele erkundigt sich, ob die örtlichen Feuerwehren hinter dem Projekt stehen.
Die Vorsitzende betonte in diesem Zusammenhang, dass das Projekt mit den örtlichen Feuerwehren besprochen wurde und diese hinter dem Projekt stehen.
Georg Baur erkundigt sich, wie eine Abgrenzung der Kosten gewährleistet wird, wenn die gemeinsame Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool im neuen Feuerwehrgerätehaus Eppishausen untergebracht wird.
GSL Dominik Leder führt hierzu aus, dass die Abgrenzung der Kosten in den Planungen für die gemeinsame Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool berücksichtigt wurde. Es werden entsprechende Zwischenzähler zur Abgrenzung eingebaut um eine genaue Abrechnung vornehmen zu können. Ebenso betonte GSL Dominik Leder, dass zwischen der Gemeinde Eppishausen und der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wird, in der die Kostenverteilung geregelt wird. Aufgrund der Förderung entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 17.12.2021 (BayMBl.2022 Nr. 46), die durch Bekanntmachung vom 27.06.2023 (BayMBl. Nr. 337) geändert worden ist, kann die Gemeinde Eppishausen von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. keine Miete einheben.
Mehrere weitere Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung begrüßen die Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen).
Abschließend betonte GSL Dominik Leder, dass nur durch die interkommunale Zusammenarbeit die höheren Fördergelder in Anspruch genommen werden können. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“.
Beschluss
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. möchte mit der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. sowie der Gemeinde Eppishausen im Bereich des Feuerwehrwesens intensiv zusammenarbeiten und befürwortet das interkommunale Kooperationsprojekt „Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen)“. Als Aufgabe soll das interkommunale Kooperationsprojekt die Reinigung, Trocknung, Prüfung und gegebenenfalls Reparatur des Schlauchmaterials zum Gegenstand haben. Des Weiteren soll ein gemeinsamer Schlauchpool eingerichtet werden.
Mit dem interkommunalen Kooperationsprojekt werden folgende Ziele angestrebt:
- Aufgrund der gemeinsamen Schlauchpflege entfallen bei den einzelnen Kommunen finanzielle und personelle Belastungen für Errichtung und Betrieb von Pflegeeinrichtung und Schlauchturm
Die Schlauchpflegeanlage kann aufgrund der guten Auslastung effizient betrieben werden
Im Rahmen des Schlauchpools wird ermöglicht, dass bei Anlieferung von verschmutztem Schlauchmaterial sofort sauberes Schlauchmaterial mitgenommen wird
Die Schläuche werden effektiv genutzt
Da sofort einsatzfähige Schläuche zur Verfügung stehen, kann die Lagerhaltung in den Feuerwehrgerätehäusern deutlich reduziert werden
Aufgrund des geringeren Schlauchbestandes kommt es zu Kosteneinsparungen
Die Schläuche können entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gereinigt und geprüft werden
Ersatzbeschaffungen können ggf. zentral von der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. abgewickelt werden
Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. sichert ihre Unterstützung bei der Umsetzung des interkommunalen Kooperationsprojekts „Errichtung einer gemeinsamen Schlauchpflegeanlage mit Schlauchpool bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. (Standort: Neues Feuerwehrgerätehaus Eppishausen)“ sowie finanzielle Beteiligung, vorbehaltlich einer Förderung durch den Freistaat Bayern zu. Zwischen der Gemeinde Eppishausen sowie der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. und der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. soll eine entsprechende Zweckvereinbarung geschlossen werden, in welcher die Einzelheiten zur Organisation, Kostenverteilung, Finanzierung etc. festgelegt werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Dokumente
Vorhandene Druckschläuche in der VG - Zentrale Schlauchpflegeanlage (.pdf)
Datenstand vom 18.12.2024 13:09 Uhr