Information über eine mögliche 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Gewerbegebiet Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss 55. Sitzung des Bau- und Werkausschusses 12.09.2019 ö vorberatend 3
Gemeinderat 60. Sitzung des Gemeinderates 19.09.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Das Aufstellungsverfahren für eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Gewerbegebiet Süd“ ist unter folgenden Voraussetzungen einzuleiten:

- sämtliche Kosten der Bebauungsplanänderung werden durch den Antragsteller getragen

- Kosten einer eventuell anfallenden Altlastenuntersuchung und Entsorgung trägt der
  Antragsteller

- die Kostentragung gilt auch in dem Fall, dass die Bebauungsplanänderung nicht zu dem vom
  Antragsteller gewünschten Ergebnis führt (ergebnisoffenes Bauleitplanverfahren)

- eine Wohnnutzung ist nur im Bereich des geplanten Wohnhauses zulässig – diese Fläche wird
  mit dem Planzeichen für unterschiedliche Nutzungen (Perlschnur) festgelegt

- Kosten für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen trägt der Antragsteller

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2020 11:04 Uhr