Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.1333/16 und 1333/8 Gem. Kolbermoor, Obere Breitensteinstr. 10 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) und Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 10.11.2009
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 10.11.2009 | ö | Beschließend | 3.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1333/16 und 1333/8 Gem. Kolbermoor, Obere Breitensteinstraße 10, auf der Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfs in der Fassung vom 08.09.2009 einschließlich des heutigen Diskussionsstands als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0