Bauvoranfrage - Nutzungsänderung der bisher als landwirtschaftlich genutzten Gebäude in Gewerbe-, Wohn- und Lagerflächen, Grundstück Fl.Nr. 520 Gem. Harthausen, Aiblinger Straße 54 und 56
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 14.07.2015 | ö | Vorberatend | 3.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen. Es muss außerdem vom Bauherrn eine Verpflichtung gegenüber dem Freistaat Bayern übernommen werden, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe g) BauGB.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 16.07.2015 12:10 Uhr