Bauvoranfrage - Nutzungsänderung der bisher als landwirtschaftlich genutzten Gebäude in Gewerbe-, Wohn- und Lagerflächen, Grundstück Fl.Nr. 520 Gem. Harthausen, Aiblinger Straße 54 und 56


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 14.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 14.07.2015 ö Vorberatend 3.3

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung. Im Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen. Es muss außerdem vom Bauherrn eine Verpflichtung gegenüber dem Freistaat Bayern übernommen werden, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe g) BauGB.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.07.2015 12:10 Uhr