Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" nach § 13 BauGB im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1353/5, 1353/15 und 1353/16 Gem. Kolbermoor - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung; Satzungsbeschluss nach § 10 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 10.11.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 10.11.2015 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1353/5, 1353/15 und 1353/16 Gem. Kolbermoor, Breitensteinstr. 26 in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 13.11.2015 09:06 Uhr