Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr, 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1510. Stadtrat, 25.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.11.2015 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1510. Stadtrat 25.11.2015 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes redaktionell anzupassen (§ 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB) und ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

Datenstand vom 04.12.2015 12:21 Uhr