Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr, 71 "Untere Mangfallstraße", Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 1510. Stadtrat, 25.11.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 10.11.2015 | ö | Vorberatend | 2.1 |
Stadtrat | 1510. Stadtrat | 25.11.2015 | ö | Beschließend | 2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt unter Einbeziehung des heutigen Diskussionsstands den Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes redaktionell anzupassen (§ 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB) und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4
Datenstand vom 04.12.2015 12:21 Uhr