Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr.1337/2 Gem. Kolbermoor, Obere Breitensteinstr. 17,17a -Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 und 4 Abs. 2 BauGB - Ergebnis, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 08.12.2015 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der Abwägung und des heutigen Diskussionsstands, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücks Fl.Nr. 1337/2 Gem. Kolbermoor, Obere Breitensteinstr. 17 und 17a, in der heutigen Fassung als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.12.2015 10:10 Uhr