Bauvoranfrage: Errichtung eines Anbaus an das bestehende Anwesen Heubergstr. 27 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1356/4 Gem. Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 08.03.2016 | ö | Beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage nicht. Der Bauausschuss stellt aber die Durchführung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für das Grundstück Fl.Nr. 1356/4 Gem. Kolbermoor in Aussicht. Im Zuge des Bebauungsplanänderungsverfahrens sind die Rahmenbedingungen zu regeln, wozu auch eine städtebauliche Vereinbarung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gehört.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.03.2016 06:59 Uhr