Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Kolbermoor a. d. Flurstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 693/30, 693/44 und 693/45 Gem. Kolbermoor - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und TÖB nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 19.04.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 19.04.2016 | ö | Beschließend | 2.5 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Kolbermoor a. d. Flurstraße“, im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 693/30, 693/44 und 693/45 Gem. Kolbermoor, auf der Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfes als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB erfolgt erst nach Abtretung der erforderlichen Straßenfläche.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.04.2016 08:54 Uhr