Außenbereichssatzung "Am Oberwöhr" nach § 35 Abs. 6 BauGB, Aufstellungsbeschluss und Billigung des Satzungsentwurfes, Ermächtigung zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1604. Stadtrat, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 08.03.2016 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1604. Stadtrat 16.03.2016 ö Beschließend 5.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für den bebauten Bereich „Am Oberwöhr“ eine Außenbereichssatzung im Sinne von § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen und billigt den dazu vorgelegten Satzungsentwurf einschließlich Begründung vom 25.02.2016.
Die Verwaltung wird beauftragt, das hierzu vorgeschriebene Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB, d.h. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2016 10:15 Uhr