Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1508/2 Gem. Kolbermoor, Forststraße 4 - Ergebniss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 14.06.2016 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, den vorliegenden Planentwurf nicht weiter zu verfolgen. Es erfolgt kein Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Es wird empfohlen, den Entwurfsplan neu zu überarbeiten sowie die Wohneinheiten bzw. den Planungsentwurf auf ein verträgliches Maß, das der Siedlungsstruktur entspricht, zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.06.2016 09:40 Uhr