Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren "Untere Mangfallstraße" - Änderungen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1404 und 1407/3 Gem. Kolbermoor, Ergebnis der öffentlichen Auslegung der der Beteiligund der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 15.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 15.11.2016 | ö | Beschließend | 2.5 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1404 und 1407/3 Gem. Kolbermoor auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 13.09.2016 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Damit in der Anwendung der Bauleitplanung Querbezüge zwischen Urbebauungsplan und Änderungsplan verhindert werden, sind die geänderten Festsetzungen in den Urbebauungsplan einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2016 09:44 Uhr