Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren "Untere Mangfallstraße" - Änderungen im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1404 und 1407/3 Gem. Kolbermoor, Ergebnis der öffentlichen Auslegung der der Beteiligund der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 15.11.2016 ö Beschließend 2.5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1404 und 1407/3 Gem. Kolbermoor auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom 13.09.2016 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB. Damit in der Anwendung der Bauleitplanung Querbezüge zwischen Urbebauungsplan und Änderungsplan verhindert werden, sind die geänderten Festsetzungen in den Urbebauungsplan einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2016 09:44 Uhr