Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall - GE an der Zugspitzstraße", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1327/4 Gem. Kolbermoor, Spitzstreinstraße 1; Änderungsbeschluss, Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 07.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 07.02.2017 | ö | Beschließend | 3.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall – GE an der Zugspitzstraße“ in der Entwurfsfassung vom 20.01.2017 für das Grundstück Fl.Nr. 1327/4 Gem. Kolbermoor. Das Verfahren nach § 13 BauGB ist einzuleiten und die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2017 10:26 Uhr