Bebauungsplan Nr. 51 "Conradty-Gelände";Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss, städtebaulicher Vertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtrat, 27.01.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.01.2010 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat Stadtrat 27.01.2010 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat billigt den Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 51 „Conradtygelände“ in der heutigen Fassung unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstands.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen, sowie den städtebaulichen Vertrag auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes vom (Sitzungsdatum 27.01.2010) vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9