Errichtung einer unbeleuchteten Werbetafel (TopLine) auf dem Grundstück Fl.Nr.214/2 Gem. Kolbermoor, Hasslerstraße; hier: Ersetzung des Einvernehmens, Anhörung nach Art. 67 Abs.4 BayBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.01.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.01.2010 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Werbeanlage nicht. Die Stadt beabsichtigt, eine Satzung zu erlassen, in der besondere Anforderungen für Werbeanlagen geregelt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass es sich bei der beantragten Werbeanlage im Gegensatz zu den vorhandenen Werbeanlagen um „Fremdwerbung“ handelt. Die in der Umgebung vorhandenen Werbeanlagen machen nur auf die ansässigen Stätten der Leistung (siehe Lidl, Ibeko Solar, Pylon An der Alten Spinnerei) aufmerksam.
Hinweis an das Landratsamt: Im Hinblick auf das zitierte Urteil des BayVGH vom 29.10.2008 bitten wir zu prüfen, ob die Werbeanlage mit den Bestimmungen des Straßen- und Wegerechts vereinbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1