Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall - GE an der Zugspitzstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1330/7 Gem. Kolbermoor, Ergebniss der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 05.04.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 05.04.2017 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall – GE an der Zugspitzstraße“, im Bereich des Grundstück Fl.Nr. 1330/7 Gem. Kolbermoor, Zugspitzstraße 22, in der Fassung vom 20.03.2017 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.04.2017 11:45 Uhr