Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1345 Gem. Kolbermoor, Jägerkampstraße 17, Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 09.05.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 09.05.2017 | ö | Beschließend | 3.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1345 Gem .Kolbermoor, Jägerkampstraße 17 in der Fassung vom 03.05.2017 als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2017 11:57 Uhr