Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Am Graben Ost", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2163/53 und 2163/95 je Gem. Kolbermoor, Schlesierstraße - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 20.06.2017 | ö | Beschließend | 2.4 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die 01. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Am Graben Ost“ im Bereich der beiden Grundstücke Fl.Nrn. 2163/53 und 2163/95 je Gem. Kolbermoor auf der Grundlage des Änderungsentwurfes vom Mai 2017.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2017 08:02 Uhr