Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall - GE an der Zugspitzstraße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1327/4 gem. Kolbermoor, Spitzsteinstraße 1 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 20.06.2017 ö Beschließend 2.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall – GE an der Zugspitzstraße“, im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1327/4 Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist vorzubereiten, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall – GE an der Zugspitzstraße“ tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2017 08:02 Uhr