Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Angers", im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2689/3 Gem. Pang, Am Waldrand - Ergebniss der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.07.2017 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen die 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Angers“, im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 2689/3 Gem. Pang, Am Waldrand als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 07. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Pullach – Kern“ anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2017 10:44 Uhr