03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Spinnerei Nord" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1708. Stadtrat, 25.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.10.2017 ö Vorberatend 2.5
Stadtrat 1708. Stadtrat 25.10.2017 ö Beschließend 4.5

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Kolbermoor beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägungen, die insgesamt 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Spinnerei Nord“, im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 201/1 Gem. Kolbermoor, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 03. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Spinnerei Nord“ anschließend Bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Datenstand vom 27.10.2017 11:41 Uhr