04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c "Alte und Neue Siedlung - Dismas-Reheis-Straße/Ludwig-Prager-Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 12.12.2017 ö Beschließend 2.4

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c „Alte und Neue Siedlung – Dismas-Reheis-Straße/Ludwig-Prager-Straße“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 749/108 Gemarkung Kolbermoor, Dismas-Reheis-Straße 42 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 04. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c „Alte und Neue Siedlung – Dismas-Reheis-Straße/Ludwig-Prager-Straße“ bekannt zu geben.
Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2018 09:18 Uhr