Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 717/4 Gem. Kolbermoor, Filzenstraße 19a
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 12.12.2017 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben im beantragten Umfang unter der Maßgabe, dass zur besseren Anfahrbarkeit der Garagen der Baukörper um 1,5 m nach Süden verschoben wird. Der Garagenvorplatz ist um 1,5 m zu verlängern und muss eine Breite von mindestens 7,5 m erreichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.02.2018 09:18 Uhr