06. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Hermann-Löns-Weg" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB - Ergebnis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 16.01.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 16.01.2018 | ö | Beschließend | 4.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die 06. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Hermann-Löns-Weg“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 751/155 und 751/168 je Gem. Kolbermoor als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist vorzubereiten, die 06. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Hermann-Löns-Weg“ bekannt zu geben. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2018 09:55 Uhr