Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 79 "Gehrerstraße Nord" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss, Vorstellung des Bebauungsplanentwurfes, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1801. Stadtrat, 24.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 16.01.2018 ö Vorberatend 3.3
Stadtrat 1801. Stadtrat 24.01.2018 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs.3 i.V.m. § 2 Abs.1 BauGB den Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ aufzustellen.
Der Bauausschuss billigt den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 79 „Gehrerstraße Nord“ in der Fassung vom 18.12.2017 unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstandes. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2018 11:30 Uhr