Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 73 "Birkenstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Vorstellung des Bebuungsplanentwurfes, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigie Beteiligung der sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 20.02.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs.3 i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB den Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) im beschleunigten Verfahren Nr. 73 „Birkenstraße“ aufzustellen.
Der Bauausschuss billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 73 „Birkenstraße“ in der Fassung vom 05.02.2018 unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstandes.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2018 08:24 Uhr