Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1363/5 Gem. Kolbermoor, Schwarzenbergstraße - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Beschließend 3.2

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1363/5 Gem. Kolbermoor, Schwarzenbergstraße als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägung vorzubereiten und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ bekannt zu geben.
Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 08:50 Uhr