Bebauungsplan Nr. 80 "Filzenstraße West I" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Einleitung des Bauleitplanverfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  1805. Stadtrat, 25.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 17.04.2018 ö Vorberatend 2.3
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 3.3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt in Erfüllung seiner Planungshoheit und Planungspflicht gemäß § 1 Abs. 3 i. V. mit § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 80 „Filzenstraße West I“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2018 11:30 Uhr