Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  1805. Stadtrat, 25.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1804. Hauptausschuss 18.04.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1805. Stadtrat 25.04.2018 ö Beschließend 4

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen zu beschließen:

Der Stadtrat beschließt den nachfolgenden Entwurf der 1. Änderung der Satzung für die Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor aufgrund der Art. 23 und 24 Abs.1 Nr. 1 GO als Satzung.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.



1. Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Änderungssatzung:


§ 1 Änderung

  1. § 3 Nr. 7 erhält folgende Fassung:

Anmeldung
Für die Anmeldung zu einem Unterrichtsfach ist ein dafür auf der Homepage der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor (www.musikschule-kolbermoor.de/Online-Anmeldung) bereitgestelltes Formblatt in der Stadtsing- und Musikschule unterzeichnet einzureichen. Die Anmeldung ist auch persönlich im Büro der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor zu den Öffnungszeiten möglich. Bei Minderjährigen ist die Unterzeichnung durch einen Erziehungsberechtigten erforderlich.

Mit der Unterschrift werden diese Satzung sowie die Gebührensatzung anerkannt.

Die Anmeldung hat im Rahmen der Einschreibezeit im Mai/ Juni zu erfolgen.

Ein Rechtsanspruch auf Annahme in die Stadtsing- und Musikschule besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.

Die Anmeldung wird erst mit Erhalt der Anmeldebestätigung rechtsgültig.

  1. § 3 Nr. 8 erhält folgende Fassung:

Abmeldung
Die Schülerinnen und Schüler scheiden aus der Stadtsing- und Musikschule Kolbermoor durch Abmeldung aus. Die Abmeldung wird zum Ende des laufenden Schuljahres (31. August) wirksam. Sie muss schriftlich erfolgen und der Leitung der Musikschule spätestens bis 30. Juni des Schuljahres zugehen. Bei Minderjährigen muss die Abmeldung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine mündliche Abmeldung sowie eine Erklärung gegenüber einer Lehrkraft sind nicht wirksam.

Grundfächer enden automatisch nach 1 Jahr. Die musikalische Früherziehung endet nach 2 Jahren. Bei der Musikspielwiese ist eine halbjährige Kündigung möglich.

Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen in schriftlicher Form mit 3-monatiger Kündigungsfrist möglich.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Kolbermoor, den …………




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2018 11:30 Uhr