Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1355 Gem. Kolbermoor, Heubergstraße - Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 16.03.2010
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 16.03.2010 | ö | Beschließend | 3.3 |
Beschluss
Der Bauausschuss billigt den Bebauungsplanänderungsentwurf in der heutigen Fassung unter Einarbeitung des heutigen Diskussionsstands.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0