Bau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 645/5 Gem.Harthausen, Aiblinger Straße; a) Beurteilung der Bauvoranfrage, b) Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Fabrikweg-Nord"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 16.03.2010

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 16.03.2010 ö Beschließend 3.6

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Bebauung allerdings nur auf der Grundlage qualifizierten Baurechts nach § 30 Abs. 1 BauGB. Er hält es für erforderlich, das Grundstück Fl.Nr. 645/5 Gem. Harthausen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.22 "Fabrikweg-Nord" einzubeziehen.
Der Bauausschuss beschließt daher die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.22 "Fabrikweg-Nord" und Einbeziehung des Grundstücks Fl.-Nr.645/5 Gem. Harthausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0