Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang, Rackermoosstraße 5 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 05.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 05.06.2018 | ö | Beschließend | 3.2 |
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2018 08:27 Uhr