Bauleitplanung der Nachgargemeinde Bad Feilnbach - Erlass der Einbeziehungssatzung "Derndorf-Ost", im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 765 T und 750 T je Gemarkung Litzldorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 10.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 10.07.2018 | ö | Beschließend | 4.2 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Gemeinde Bad Feilnbach zum geplanten Erlass einer Einbeziehungssatzung keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2018 07:45 Uhr