Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Südlich des Anger", im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang, Rackermoosstraße 5 - Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.06.2018 - Abwägung der Stellungnahme durch das WWA Rosenheim und erneuter Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 4.4

Beschluss

Der Bauausschuss hebt den Satzungsbeschluss aus der Sitzung des Bauausschusses vom 05.06.2018 zunächst auf. Zugleich wird, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist nach Einarbeitung der entsprechenden Abwägungen vorzubereiten, die 08. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ anschließend bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 07:45 Uhr