Tektur zum Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsräume zu sieben Wohnungen und Errichtung von zwei Garagen sowie sieben Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 999/7 Gem. Kolbermoor, Pullach 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Beschließend 6.7

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt im Rahmen seiner bauplanungsrechtlichen Zuständigkeit das gemeindliche Einvernehmen nicht.
Als Diskussionsergebnis des Bauausschusses wird festgestellt, dass die Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor und das Maß der baulichen Nutzung nicht eingehalten werden.
Das Einvernehmen zum vorliegenden Antrag kann daher nicht erteilt werden.

Das Landratsamt Rosenheim wird gebeten, eine Prüfung nach heutiger Beschlusslage vorzunehmen und den Empfehlungen und Hinweisen, wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung dargestellt und welche zudem bereits Beschlusslage sind, nachzukommen.

Hinweis an den Antragsteller: 
Der heutigen Beschlusslage ist nachzukommen. Ein bauplanungsrechtlicher Nachweis über die Einhaltung der maximalen GRZ 0,8 gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO ist dem Landratsamt Rosenheim vorzulegen.


Hinweis an das Landratsamt Rosenheim: 
Bauordnungsrechtliche Belange sind in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
Es wird empfohlen das Sachgebiet Wasserrecht und Immissionsschutzrecht am weiteren Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts und Staatlichen Bauamts (Straßenbau) als Fachbehörden einzuholen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 07:45 Uhr