Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  1807. Stadtrat, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 10.07.2018 ö Vorberatend 3.4
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, für den bebauten Bereich in der Aiblinger Au, wie im Entwurf dargestellt, eine Außenbereichssatzung im Sinne von § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen und billigt den dazu vorgelegten Satzungsentwurf einschließlich Begründung vom 29.06.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das hierzu vorgeschriebene Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB, d.h. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr