Außenbereichssatzung Aiblinger Au; Aufstellungsbeschluss und Billigung der Entwurfsplanung, Durchführung des Verfahrens gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung: 1807. Stadtrat, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 10.07.2018 | ö | Vorberatend | 3.4 |
Stadtrat | 1807. Stadtrat | 25.07.2018 | ö | Beschließend | 2.1 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, für den bebauten Bereich in der Aiblinger Au, wie im Entwurf dargestellt, eine Außenbereichssatzung im Sinne von § 35 Abs. 6 BauGB aufzustellen und billigt den dazu vorgelegten Satzungsentwurf einschließlich Begründung vom 29.06.2018.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr