Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  1807. Stadtrat, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1806. Hauptausschuss 17.07.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 4.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor“ mit folgendem Wortlaut:


Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen

der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor


 (Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagsklassen Kolbermoor)


Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:



  1. § 3 Abs. 1 und 2 Gebührensatz, Gebührenhöhe erhalten folgende Fassung


  1. Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:

(1.1) Gebundene Ganztagsklassen
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        62,00 €
    2. Mangfallschule                        60,00 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                46,00 € für die Klassen 5 – 8
                                       37,00 € für die Klassen 9 – 10

(1.2) Offene Ganztagsklassen
  1. Pauline-Thoma-Schule                24,00 € (2 Verpflegungstage)
  2. Pauline-Thoma-Schule                36,00 € (3 Verpflegungstage)
  3. Pauline-Thoma-Schule                47,00 € für die Klassen 5 – 8    (4 Verpflegungstage)
43,00 € für die Klassen 9 – 10  (4 Verpflegungstage)

  1. Für Lehrkräfte und sonstige Personen, die nur gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden folgende Gebühren pro Verpflegungstag erhoben:
    1. Adolf-Rasp-Grundschule        4,92 €
    2. Mangfallschule                        4,88 €
    3. Pauline-Thoma-Schule                4,00 €


  1. § 8 Inkrafttreten erhält folgende Fassung

Diese Satzung tritt zum Schuljahr 01.09.2018 in Kraft.


Kolbermoor, den xx. Juli 2018




Kloo

Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr