Ortsrecht - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor
Daten angezeigt aus Sitzung:
1807. Stadtrat, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor“ mit folgendem Wortlaut:
Erste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Mittagsverpflegung in den Ganztagsklassen
der Grundschulen und der Mittelschule in Kolbermoor
(Gebührensatzung Mittagsverpflegung Ganztagsklassen Kolbermoor)
Aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:
- § 3 Abs. 1 und 2 Gebührensatz, Gebührenhöhe erhalten folgende Fassung
- Folgende Gebühren werden je Schüler/in und Monat erhoben:
(1.1) Gebundene Ganztagsklassen
- Adolf-Rasp-Grundschule 62,00 €
- Mangfallschule 60,00 €
- Pauline-Thoma-Schule 46,00 € für die Klassen 5 – 8
37,00 € für die Klassen 9 – 10
(1.2) Offene Ganztagsklassen
- Pauline-Thoma-Schule 24,00 € (2 Verpflegungstage)
- Pauline-Thoma-Schule 36,00 € (3 Verpflegungstage)
- Pauline-Thoma-Schule 47,00 € für die Klassen 5 – 8 (4 Verpflegungstage)
43,00 € für die Klassen 9 – 10 (4 Verpflegungstage)
- Für Lehrkräfte und sonstige Personen, die nur gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden folgende Gebühren pro Verpflegungstag erhoben:
- Adolf-Rasp-Grundschule 4,92 €
- Mangfallschule 4,88 €
- Pauline-Thoma-Schule 4,00 €
- § 8 Inkrafttreten erhält folgende Fassung
Diese Satzung tritt zum Schuljahr 01.09.2018 in Kraft.
Kolbermoor, den xx. Juli 2018
Kloo
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr