Ortsrecht - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor


Daten angezeigt aus Sitzung:  1807. Stadtrat, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss 1806. Hauptausschuss 17.07.2018 ö Vorberatend 2.2
Stadtrat 1807. Stadtrat 25.07.2018 ö Beschließend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt den vorgelegten Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor als Satzung.

Der nachfolgende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.


2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Kolbermoor (Gebührensatzung vhs Kolbermoor)

Aufgrund der Art 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Kolbermoor folgende Satzung:

§ 1 Änderung


  1. § 3 Gebührenhöhe

Die Anlage 1 erhält die Fassung wie im Anhang beigefügt. Der Hinweis auf die Anlage in Abs. 1 wird redaktionell geändert


  1. § 5 Rücktritt, Abs. 1, Ziffer d

ab dem Tag vor dem Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.


§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.


Kolbermoor, den ………….


Kloo
Erster Bürgermeister


Anlage 1 zur Gebührensatzung der vhs Kolbermoor


2. Änderungssatzung




Fassung vom 14. Juni 2018




gültig ab 1. September 2018
















Die Gebühren der vhs Kolbermoor werden grundsätzlich in Übereinkunft und Absprache

aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt




Je nach Programmbereich gelten unterschiedliche Richtwerte.









Programmbereich 1 / Gesellschaft





Für Vorträge, Exkursionen, Besichtigungen Museumsbesuche



und weitere Einzelveranstaltungen gilt kein Richtwert.


Programmbereich 2 / Beruf und EDV





Beruf:
Euro 14 / 90 Min



EDV
Euro 15 / 90 Min


Programmbereich 3 / Sprachen





Die Kursgebühr für Sprachkurse wird am 2. Kurstag festgelegt.


Später hinzukommende oder wegfallende Teilnehmer ändern die Konditionen nicht.

Die Gebühren der Sprachkurse sind je nach Teilnehmerzahl gestaffelt.


5 -6 Teilnehmer
Euro 11,50 / 90 Min



7 - 8 Teilnehmer
Euro 8.40 / 90 Min



ab 9 Teilnehmer
Euro 9 / 90 Min


Programmbereich 4 / Gesundheit





Die Gebühren der Kurse für Gesundheitsbildung sind je nach Teilnehmerzahl gestaffelt

5-8 Teilnehmer
Euro 6,35 / 60 Min



9-20 Teilnehmer
Euro 4,85 / 60 Min



über 21 Teilnehmer
Euro 3,45 / 60 Min



Die Gebühren für Kurse mit 75 oer 90 Minuten werden entsprechend berechnet
Programmbereich 5 / Kultur






Euro 7,50 / 90 Minuten



Die Gebühren bei Workshops, Seminaren oder Themen,



die mit einem besonderen Aufwand verbunden sind, können abweichen.


Hierfür gilt kein Richtwert




Programmbereich 6 / Junge vhs






Euro 7,50 - 10 / 90 Minuten
                        als Richtwert

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2018 10:40 Uhr