Bauleitplanung der Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufstellung des Bebauungsplanes "Großkarolinenfeld-Ost" für den Bereich zwischen Veilchenweg und Krokusweg im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschuss, 11.09.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 11.09.2018 | ö | Beschließend | 3.4 |
Beschluss
Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Gemeinde Großkarolinenfeld keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2018 11:35 Uhr