Bauleitplanung der Gemeinde Großkarolinenfeld - Aufstellung des Bebauungsplanes "Großkarolinenfeld-Ost" für den Bereich zwischen Veilchenweg und Krokusweg im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.09.2018 ö Beschließend 3.4

Beschluss

Die Stadt Kolbermoor nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die Planung der Gemeinde Großkarolinenfeld keine Einwände.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2018 11:35 Uhr