Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1509/2 Gem. Kolbermoor, Königseestraße 31 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.09.2018 ö Beschließend 3.6

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ auf der Grundlage der Planfassung vom 27.08.2018 für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 1509/2 Gem. Kolbermoor im vereinfachten Verfahren. Die Grünordnung ist in der Entwurfsplanung zu ergänzen.
Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der dieser sich zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Auch wird die Verwaltung beauftragt, den Straßengrundabtretungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer vorzubereiten und die im Bebauungsplan dargestellte öffentliche Verkehrsfläche zu sichern.
Anschließend ist das Verfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten und ordnungsgemäß durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2018 11:35 Uhr