Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rechts der Mangfall" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1331/3 Teilfäche und 1344/18 je Gem. Kolbermoor, Obere Mangfallstraße 11 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB; Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.09.2018 ö Beschließend 3.8

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, unter Einbeziehung der heutigen Abwägung, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rechts der Mangfall“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1331/3 T und 1344/18 je Gem. Kolbermoor, Obere Mangfallstraße 11, in der unveränderten Fassung vom 11.09.2018, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Die Bebauungsplanänderung tritt erst mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2018 11:35 Uhr