Außenbereichssatzung "Aiblinger Au" nach § 35 Abs. 6 BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1809. Stadtrat, 24.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 09.10.2018 ö Vorberatend 2.1
Stadtrat 1809. Stadtrat 24.10.2018 ö Beschließend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung „Aiblinger Au“ nach § 10 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Satzungsentwurfes vom 29.06.2018, redaktionell geändert durch Beschlusslage des Stadtrates am 24.10.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2018 11:00 Uhr