Außenbereichssatzung "Aiblinger Au" nach § 35 Abs. 6 BauGB - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Abwägung, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 1809. Stadtrat, 24.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Bauausschuss | 09.10.2018 | ö | Vorberatend | 2.1 |
Stadtrat | 1809. Stadtrat | 24.10.2018 | ö | Beschließend | 2 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung „Aiblinger Au“ nach § 10 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Satzungsentwurfes vom 29.06.2018, redaktionell geändert durch Beschlusslage des Stadtrates am 24.10.2018.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2018 11:00 Uhr