Der Stadtrat beschließt
a) die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23. April 2008
und
b) die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23. April 2008
gemäß den nachfolgenden Satzungsentwürfen aufzuheben.
SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor
Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung:
§1
Aufhebung
Die Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23.04.2008 wird aufgehoben.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
STADT KOLBERMOOR
Kolbermoor, den ………….
Kloo
1.Bürgermeister
SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor
Aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), erlässt die Stadt Kolbermoor folgende
Satzung:
§1
Aufhebung
Die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte der Stadt Kolbermoor vom 23.04.2008 wird aufgehoben.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kolbermoor, den ………….
Kloo
1.Bürgermeister