Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b "Gottfried-Keller-Straße" im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor, Glasberg 8 - Änderungsbeschluss; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.5

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 02. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Gottfried-Keller-Straße“ auf der Grundlage der Planfassung vom 14.11.2018 für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 676/3 Gem. Kolbermoor.
Vor Durchführung weiterer Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Anschließend ist für das nach § 13 BauGB vorgesehene vereinfachte Verfahren die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2019 12:49 Uhr