Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "GE an der Conradtystraße - Teilbereich Ost" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Bauausschuss 11.12.2018 ö Beschließend 2.7

Beschluss

Für die Grundstücke Fl.Nrn. 191/35, 191/36, 216/2 TF, 191/12, 191/19, 191/20, 191/24, 191/23, 191/22, 191/21, 191/30, 191/31 und 191/28 soll gemäß der Anlage der Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ aufgestellt werden.

Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) gem. § 8 BauNVO.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit der Konsequenz durchgeführt, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird, sowie Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.

Hierauf, sowie darauf, wo sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, ist in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

Mit der Ausarbeitung wird das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH, Nymphenburger Straße 29, 80335 München, beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 „GE an der Conradtystraße – Teilbereich Ost“ und gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und innerhalb welcher Frist sie sich zur Planung äußern kann, amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2019 12:49 Uhr