Bauleitplanung der Stadt Bad Aibling - Bebauungsplan Nr. 99 "Südlich des Gartenäckerwegs" - erneute Beteiligung am Verfahren
Daten angezeigt aus Sitzung: 1901. Bauausschuss, 12.02.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 1901. Bauausschuss | 12.02.2019 | ö | Beschließend | 2.1 |
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegte Planung Einwände. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist gem. der Wasserschutzgebietsverordnung verboten. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Befreiung gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2019 11:30 Uhr