Bebauungsplan Nr. 73 "Birkenstraße" - Ergebnis der verkürzten Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1902. Bauausschuss, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1902. Bauausschuss 12.03.2019 ö Beschließend 2.5

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor beschließt den Bebauungsplan Nr. 73 „Birkenstraße“ als Satzung.
Der Planer hat die Änderungen in den Bebauungsplan mit einzuarbeiten und den Stand des Bebauungsplanes auf das Sitzungsdatum zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren anschließend ordnungsgemäß abzuschließen und die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2019 11:12 Uhr